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BGH, 29.05.1989 - II ZR 250/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ersatz eines Zinsschadens - Fristlose Kündigung einer Praxisgemeinschaft - Warnungsobliegenheit des Geschädigten bei Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens - Rechtzeitige Unterrichtung über die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme - Freistellung von ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73
Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten
Auszug aus BGH, 29.05.1989 - II ZR 250/88
Hier kann der Geschädigte seine Kreditaufwendungen als Verzugsschaden nach § 286 BGB geltend machen (vgl. BGHZ 61, 346, 350, 351). - BGH, 20.10.1955 - II ZR 196/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.05.1989 - II ZR 250/88
Bestreitet dieser durch alle Instanzen seine Verpflichtung, so entfällt die Hinweispflicht (vgl. Sen. Urt. v. 20. Oktober 1955 - II ZR 196/54, WM 1956, 140, 142).
- OLG Celle, 05.10.1994 - 3 U 171/93 In dem Verfahren 2 0 239/82 LG Hannover (= 19 U 239/82 und 9 U 118/87 OLG Celle, II ZR 88/85 sowie II ZR 250/88 BGH) stritten die Parteien darüber, ob die von der Beklagten ausgesprochenen außerordentlichen Kündigungen das Rechtsverhältnis aufgelöst hätten, gegebenenfalls auch unter Umdeutung als ordentliche Kündigungen.
- LG Karlsruhe, 05.05.2006 - 3 O 55/05
Unfallkonto - Verkehrsunfall - Ersatz der Kosten für die Führung des Unfallkontos
Das Zinses-Zinsverbot schließt nicht aus, für diese Geldschuld Prozesszinsen zu verlangen (BGH, Urteil vom 29.05.1989, Az. II ZR 250/88, zitiert nach Juris.